Etwa seit 2015 leben wieder regelmäßig Europäische Biber im Landkreis Rastatt. Erste Spuren benagter Bäume fanden sich in den Rheinauen auf Gemarkung Hügelsheim. Eine weiter Ausbreitung wird erwartet.
Das Biber-Management ist in Baden-Württemberg beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft angesiedelt. Vor Ort
sind ehrenamtliche Biber-Berater tätig. In unserem Kreis ist das Herr Hug, ehemaliger Mitarbeiter bei der ILN in Bühl. Herr Hug
hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Naturschutz und dem Landwirtschaftsamt ein Informationsschreiben
rund um den Biber zusammengestellt, um auf das Thema und mögliche Konfliktfelder mit der Landwirtschaft im Vorfeld aufmerksam zu
machen. Ein zentrale Rolle spielt dabei der Gewässerrandstreifen. Seine positiven Wirkungen für die Gewässer- und
Landschaftsökologie aber auch für den Hochwasserschutz sind insbesondere in Zeiten des Klimawandels besonders hervorzuheben.
Werden aber Uferbereiche unterhöhlt, werden Äcker oder Wiesen überschwemmt, Feldfrüchte gefressen oder Obstbäume
angenagt, sorgt dies zurecht in der Landwirtschaft für Unmut und oft für emotionale Betroffenheit. Biber-Schäden werden in
Baden-Württemberg nicht entschädigt, da der Biber nicht aktiv wieder eingebürgert wurde, sondern auf natürlichem Weg
zurückkehrt. Im Gewässerrandstreifen gelten für die landwirtschaftliche Nutzung ja bereits die im Bereich von fünf
Metern ab der Linie des Mittelwasserstandes bzw. ab der Böschungsoberkante bekannten Verbote bzw. Einschränkungen wie die Nutzung
als Ackerland mit Ausnahme der Anpflanzung von Gehölzen mit Ernteintervallen von mehr als zwei Jahren sowie Anlage und umbruchloser
Erhalt von Blühstreifen in Form von mehrjährigen nektar- und pollenspendenden Trachtflächen für Insekten und der
Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
gez. Löber