Zur Verfahrensoptimierung und zum Schadensmanagement bei Bienenschäden wird Folgendes festgelegt:
An dem Verfahren sind die unteren Verwaltungsbehörden (untere Veterinärbehörde und untere Landwirtschaftsbehörde) zu beteiligten.
1. Krankheit / Seuchenverdacht:
Tritt ein Bienenschaden auf, so hat der Bienenhalter zunächst die untere Veterinärbehörde bzw. den von ihr mit dieser Aufgabe beauftragten Bienensachverständigen (BSV) zu verständigen, die ermitteln, ob eine Krankheit bzw. Seuchenverdacht vorliegt. Falls sich dieser Verdacht verdichtet, erfolgt das weitere Vorgehen nach dem Ablaufschema linke Seite.
2. Verdacht auf pflanzenschutzbedingte Ursache:
Die untere Veterinärbehörde bzw. der BSV benachrichtigen die untere Landwirtschaftsbehörde, wenn auf Grund der
Schadensbeurteilung Krankheiten und mutwillige Beschädigung (Frevel) ausgeschlossen werden können und der Verdacht des Einflusses
von Pflanzenschutzmitteln besteht. Handelt es sich eindeutig um eine pflanzenschutzbedingte Ursache, kann auch sofort die untere
Landwirtschaftsbehörde mit eingeschaltet werden. Das weitere Vorgehen erfolgt nach dem Ablaufschema rechte Seite. Die untere
Landwirtschaftsbehörde bearbeitet die Schadensfälle entsprechend dem vom Julius-Kühn-Institut im Internet eingestellten
Merkblatt für die Einsendung von Probenmaterial bei Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel (in der aktuellen Fassung).
Für den Fall, dass ausnahmsweise ein unverzügliches Eingreifen eines Vertreters der unteren Landwirtschaftsbehörde nicht
gewährleistet ist, kann die untere Veterinärbehörde die örtliche Polizeidienststelle bitten, zur Beseitigung einer
Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die erforderlichen Beweissicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die weitere
Bearbeitung des Vorgangs übernimmt anschließend die untere Landwirtschaftsbehörde.
Um ein effektives und schnelles Verfahren gewährleisten zu können, sollten den Imkern und Imkerverbände auf geeignete Weise
die zuständigen Mitarbeiter der Behörden benannt werden.
Notfallnummern des Landwirtschaftsamtes Rastatt:
Andrea Ganter:
Gabriel Zoller:
oderEs wird gebeten, die unteren Verwaltungsbehörden (untere Veterinärbehörde und untere Landwirtschaftsbehörde) und das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA) sowie das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf (STUA) über das Verfahren zu unterrichten und diese zu bitten, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. Das CVUA Freiburg und das STUA Aulendorf werden gebeten, die BSV zu schulen.