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Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz - Ackerbau


Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Rastatt

Informationen zu:

Bei Fragen:

Ansprechpartner im Landwirtschaftsamt Rastatt 07222/381-4200

Weitere Informationen:

Zum Pflanzenbau im Oberrheingraben erhalten Sie unter anderem auf den Infoserviceseiten im Internet der Landwirtschaftsämter Karlsruhe und Ortenaukreis.

Infoserviceseite Pflanzenbau Landratsamt Karlsruhe

Infoserviceseite Pflanzenbau Landratsamt Ortenaukreis


 

Agrarreform „Greening" und „FAKT"

Mit der Umsetzung der Agrarreform der EU werden ab 2015 die Direktzahlungen an konkrete Umweltleistungen geknüpft, dem sogenannten „Greening". Einige der Vorgaben lassen sich für die Landwirte sinnvoll mit Maßnahmen aus dem neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, kurz „FAKT", des Landes Baden-Württemberg kombinieren.

 Zu beiden Themen hat das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) umfangreiches Informationsmaterial auf ihrer Internetseite unter nachfolgendem Link eingestellt:

http://ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Greening%20und%20FAKT  


 

Grünlandumwandlung:

Nach dem Gesetz zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) vom 13. Dezember 2011 besteht in Baden-Württemberg ein Dauergrünlandumwandlungsverbot.

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in wenigen Fällen möglich.

Nicht als Umwandlung nach dem LLG gilt u. a. die Wiederaufnahme einer früheren land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Land oder auf Grund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zu Bewirtschaftungsbeschränkungen zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen waren (insbesondere Beschränkungen durch Landschaftspflegeverträge) und die Umwandlung von Dauergrünland bis 20 Ar je Betrieb innerhalb des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2015 (Bagatellregelung).

Die Wiederaufnahme einer früheren Nutzung und die Inanspruchnahme der 20 Ar-Regelung muss beim Landwirtschaftsamt mindestens drei Monate vor Beginn angezeigt werden. Notwendige Formulare sind beim Landwirtschaftsamt oder im Infodienst des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erhältlich.

Selbst bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung können andere Vorgaben, wie Wasser-, Naturschutz- oder MEKA-Vorgaben der Grünlandumwandlung entgegenstehen. Zur Überwachung des Grünlandumbruchverbotes wurde vom Ministerium ein Grünlandkulisse erstellt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Landwirtschaftsamt – Ansprechpartnerin ist Elke Spindler 07222/381-4210 .

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