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Wichtige Information zum Einsatz von Herbiziden in Wasserschutz- und Heilquellengebietenmit Bitte um Beachtung und Rückmeldung

Liebe Winzerinnen und Winzer, 

dieses Infoschreiben betrifft alle, die Flächen im Wasserschutzgebiet bzw. Heilquellenschutzgebiet bewirtschaften. 

Der Badische Weinbauverband hat wieder die einjährigen Anträge zur Ausnahmegenehmigungen nach §22 für die Herbizid-Mittel Select 240 und U46 M-fluid gestellt. 

Um diese Mittel in den genannten Schutzgebieten in diesem Jahr anwenden zu dürfen muss sich jeder Betrieb dazu anmelden. 

Die Meldung wird vom Verband gesammelt und den weiteren Behörden weitergeleitet. 

Eine Rückmeldung ist unbedingt bis spätestens 10.03.2024 erforderlich.

Nur die Betriebe, die sich gemeldet haben, dürfen diese Mittel in den genannten Schutzgebieten anwenden!

Also informieren sie möglichst viele gleichfalls betroffene Winzer, die auf diesem Weg nicht erreicht werden können

 

Bitte lesen sie sich in Ruhe das Schreiben des Badischen Weinbauverbandes durch. Der Link zu der Meldung finden Sie in der Anlage. 

 


Freundliche Grüße 

Katharina Kohl 

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